ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
EUROPEAN CARGO LOGISTICS GMBH („ECL”)
Als
Agent des Leistungserbringers
Transimpex LLC.
FÜR DEN PAKETVERSAND NACH ARMENIEN
Inhalt
1. Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer/Versender und ECL bzw. dem Leistungserbringer
1
2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen 1
3. Zustandekommen des Vertrages 2
4.
Leistungen von TRANSIMPEX 4
5. Haftung 5
6. Verjährung 6
7. Sonstige Regelungen 6
1. Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer/Versender und ECL bzw. dem Leistungserbringer
ECL
ist Vermittler der auf dem als „ SmartExpress“ bezeichneten Portal angebotenen Beförderungsleistungen.
Diese Beförderungsleistungen sind ausschließlich über das Internet („online“)
buchbar und nur über die online-Platform bezahlbar. Die Pflichten von ECL beschränken sich
dabei auf die Vermittlungsleistung. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten
(Haupt-)Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von ECL.
Vertragspartner
ist die Firma
TRANSIMPEX LLC, registriert an der Adresse Komitas 54/81, 0051 Yerevan, Armenien
unter der Registrierungsnummer 264.110.04437 mit einer Geschäftsanschrift Mashtots 40, 0002,
Yerevan, Armenien, vertreten wir das Unternehmen durch seinen Direktor Mr. Arman Ghazaryan.
Die
nachfolgenden Beförderungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den
Nutzern/Versender und TRANSIMPEX. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Gutes durch TRANSIMPEX bzw.
deren Agenten und Subunternehmer zustande. Die Zahlungspflicht besteht mit Abschluß des
Online-Buchungsprozesses. Entschließt sich der Absender nach Abschluß des
online-Buchungsprozesses das zum Transport angemeldete Paket nicht anzuliefern, bleibt die
Zahlungspflicht wegen der zur Verfügung gestellten Kapazitäten unberührt.
2. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für Verträge der Nutzer mit der Fa. TRANSIMPEX über die grenzüberschreitende
Beförderung von Paketen. Sie umfassen besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen,
nachfolgend „Services“.
(2) Soweit – in folgender Rangfolge – durch
zwingende gesetzliche Vorschriften, Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist,
finden der Weltpostvertrag und seine Nebenabkommen (Ergänzende Paketpostbestimmungen etc.),
nachfolgend einheitlich „Weltpostvertrag“, in der jeweils gültigen Fassung sowie
ergänzend die Vorschriften des armenischen Rechtes über den Frachtvertrag Anwendung.
3. Zustandekommen des Vertrages
(1) Beförderungsverträge kommen für bedingungsgemäße
Sendungen durch die Übergabe von Paketen durch oder für den Absender und deren Übernahme
in die Obhut der Fa. TRANSIMPEX oder von TRANSIMPEX beauftragter Unternehmen (Einlieferung bzw.
Abholung) nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Der Absender ist verpflichtet, vor dem
Abschluss des Beförderungsvertrages zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2 näher
bestimmten ausgeschlossenen Güter („Verbotsgüter“) sind. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Von der
Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
1. Pakete, deren Inhalt, äußere
Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot,
insbesondere gegen Aus-, Einfuhr oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs-
oder Bestimmungslandes verstoßen; hierzu gehören auch Pakete bzw. Güter, deren Beförderung
nach dem Weltpostvertrag nicht zugelassen ist;
2. Pakete, die besondere Einrichtungen (z. B. für
temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
3. Pakete,
deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportverlauf geeignet
sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen;
4. Pakete,
die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen
enthalten;
5. Pakete, die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten;
6.
Pakete, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt;
ausgeschlossen sind auch alle gemäß den jeweils gültigen IATA- (Internationale
Flug-Transport Vereinigung) und ICAO- (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
Gefahrgutvorschriften nicht uneingeschränkt zugelassenen Güter;
7. Pakete mit einem
tatsächlichen Wert von mehr als 999,-- EURO;es sei denn TRANSIMPEX stimmt dem Transport ausdrücklich
zu.Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB bleiben von dieser
Wertgrenze unberührt;
8. Pakete, die Geld, Edelmetalle, Scheckkarten, Kreditkarten, gültige
Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten;
9. Pakete, die an natürliche
oder juristische Personen auf Sanktionslisten gerichtet sind oder die in Länder transportiert
werden sollen, für die Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr (Embargomaßnahmen)
bestehen;
10. Pakete, deren Inhalt gegen Vorschriften der Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums
verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von
Produkten (Markenpiraterie);
11. Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile
davon, Waffenimitate oder Munition enthalten.
12.Pakete, die schwerer als 20 kg sind und Pakete,
deren Addition der Aussenmaße ( Länge, Höhe,Breite) 140 cm überschreiten. Pro
Absender/Empfänger sind zollrechtlich nur bis zu EUR 200,-- und 20 kg pro Tag zulässig.
Bei Versand mit DPD darf das maximale Gewicht 15 kg nicht überschreiten. Wenn das Gewicht 15 kg überschreitet, ist eine Nachzahlung möglich.
(3) Somit sind insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Güter und Waren von der Beförderung
ausgeschlossen :
• Schusswaffen, Signal-, Luft-, Gas-, Kalt- (einschließlich Wurf-)
Waffen, Munition, Elektroschocker und Haupt-/Bestandteile aller Schusswaffen;
•
Suchtstoffe, psychotrope, radioaktive, explosive, ätzende, brennbare und andere gefährliche
Substanzen
• tote/lebende Tiere; sowie Teile von Tieren
• Pflanzen;
•
Geld und Zahlungsmittel;
• verderbliche Lebensmittel, Getränke;
• Sendungen,
bei denen während des Transports bestimmte Temperaturanforderungen eingehalten werden müssen;
•
Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung für die Leute von
TRANSIMPEX gefährlich sein können und/oder andere Sendungen oder Ausrüstungen
verschmutzen oder beschädigen können;
• wertvolle Metalle und Gegenstände
daraus;
• Edelsteine, Halbedelsteine und daraus hergestellte Gegenstände;
•
Asche; menschliche Teile, Leiche
• Gegenstände aus Glas und Porzellan (Gläser,
Flaschen, Kristall usw..) ; es sei denn sie sind Original und transportgerecht verpackt ;
•
Kulturgüter, Gemälde, Ikonen, Antiquitäten;
• Zigaretten, Tabak;
•
Alkoholische Getränke;
• Medikamente;
• pornografisches Material.
(4)
TRANSIMPEX ist nicht zur Prüfung von Paketen auf das Vorliegen von Beförderungsausschlüssen
gemäß Absatz 2 verpflichtet; es ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur
Öffnung und Überprüfung der Pakete berechtigt.
(5) Stellt TRANSIMPEX fest, dass
der Absender unrichtige Angaben zu Gewicht, Paketabmessungen oder zum Paketinhalt gemacht hat, ist
TRANSIMPEX berechtigt,den Absender mit einer Vertragsstrafe bis zu € 1.500,-- zu belasten und
ggfls. die Auslieferung von der Zahlung dieser Vertragsstrafe abhängig zu machen. Das Recht,
den Transportpreis auf die tatsächlichen Gewichte und Abmessungen anzuwenden, bleibt unberührt.
(6)
Der Absender/Nutzer hat die Pakete ausreichend zu kennzeichnen und transportgerecht zu verpacken,
wobei die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf.
Er wird – soweit möglich und erforderlich – vollständige und wahrheitsgemäße
Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige Identifikation ermöglichen.
Insbesondere gibt der Absender, auch für den Fall des Rücktransports nach
Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine
Person auf der Sendung an. Der Absender wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und
Beschädigung geschützt ist und dass auch TRANSIMPEX und Dritten keine Schäden
entstehen. Näheres bestimmen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Bei
Annahme und Lieferung ist TRANSIMPEX nicht verpflichtet, die Verpackung zu überprüfen oder
bei Mängeln der Verpackung diese zu beseitigen. Wird die Sendung äußerlich unbeschädigt
beim Empfänger abgeliefert, besteht eine tatsächliche Vermutung, dass ein etwaiger Schaden
am Inhalt der Sendung durch eine mangelhafte Verpackung entstanden ist und damit im
Verantwortungsbereich des Absenders liegt. Zeigt die Verpackung bei der Anlieferung äußerliche
Schäden, hat der Empfänger eine Tatbestandsaufnahme durch TRANSIMPEX zu verlangen, um den
Schaden festzustellen. Unterlässt er diese Aufforderung zur Schadensfeststellung, sind Ansprüche
gegen TRANSIMPEX ausgeschlossen.
(8) Der Absender hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die
Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Absender hat die
erforderlichen Begleitpapiere vollständig und wahrheitsgemäß online auszufüllen.
Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus
einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand
in das Ausland und Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren.
Stellt sich bei
der Verzollung oder bei deren Vorbereitung durch den von TRANSIMPEX eingesetzten Zollvertreter
heraus, dass nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, hat der Verfügungsberechtigte (
Absender /Empfänger) diese Unterlagen auf seine Kosten beizubringen.Entstehen durch unrichtige
Angaben zu den Gütern und deren Werten Zollstrafen, Bussgelder, Abgaben oder Steuern, hat der
Absender diese auf erstes Anfordern unverzüglich an TRANSIMPEX zu erstatten. Werden
erforderliche Unterlagen von dem Verfügungsberechtigten nicht oder nicht den Anforderungen des
Zolls gemäß rechtzeitig beigebracht, ist TRANSIMPEX berechtigt, das Paket gegen Zahlung sämtlicher
Kosten an den Absender zurückzusenden. Zu diesen Kosten zählt der Aufwand des
Zollvertreters sowie der Verwaltungsaufwand bei TRANSIMPEX, der nach billigem Ermessen festgesetzt
werden kann. TRANSIMPEX ist berechtigt, Vorauszahlungen für anfallende Kosten und Auslagen zu
verlangen. Werden diese nicht erbracht, ist TRANSIMPEX berechtigt, weitere Dienstleistungen zu
verweigern und nach einem angemessenen Zeitablauf die Sendung zu vernichten.
4. Leistungen von
TRANSIMPEX
(1) TRANSIMPEX befördert die Pakete nach Armenien. Die voraussichtliche Beförderungsdauer
beträgt nach Yerevan geschätzt 15 Werktage und in andere Regionen von Armenien in etwa 20
Werktage. Die Beförderungsdauer wird nicht garantiert und ist abhängig von offenen Beförderungswegen,
so das die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet wird. TRANSIMPEX ist es
unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung
zu wählen und sämtliche Leistungen durch dritte Transportunternehmen erbringen zu
lassen. Die Bestellung kann storniert werden, bevor die Sendung an unseren Transportpartner in Europa übergeben wird.
(2) TRANSIMPEX bescheinigt dem Absender die Übernahme (Einlieferung) der
Pakete.
(3) Im Fall von Zustellungsproblemen, wie insbesondere bei unrichtigen Empfängeradressen,
wird TRANSIMPEX den Absender entsprechend informieren. Zu diesem Zweck hat der Absender ausreichende
und richtige Kontaktdaten innerhalb von 3 Kalendertagen anzugeben. Erfolgt nach Mitteilung der
Ablieferhindernisses keine Umverfügung des Absenders oder Korrektur der Empfängeradresse
wird TRANSIMPEX die Sendung auf Kosten des Absenders zurücksenden. Die entsprechenden Kosten
der Umverfügung, Neuzustellung an der korrigierten Adresse und des Rücktransportes trägt
der Absender zuzüglich eines bei der Fa.TRANSIMPEX entstandenen Bearbeitungsentgeltes.
(4)
TRANSIMPEX kann Pakete mit Gütern, deren Verderb droht, ohne vorherige Benachrichtigung des
Absenders oder Empfängers öffnen und vernichten.
5. Haftung
(1) TRANSIMPEX haftet
für Verlust, Beraubung und Beschädigung von bedingungsgerechten Paketen sowie für die
schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten nur im Umfang
des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß
Absatz 3.
(2) TRANSIMPEX ist von der Haftung gemäß Absatz 1 befreit, soweit der
Schaden auf Umständen beruht, die es auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und
deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme).
Entsprechendes gilt für Schäden, die auf ein schuldhaftes oder nachlässiges Verhalten
des Absenders, die Beschaffenheit des Inhalts oder einen sonstigen gesetzlichen, insbesondere einen
im Weltpostvertrag bestimmten Haftungsausschluss zurückzuführen sind. TRANSIMPEX haftet
nicht für ausgeschlossene Pakete gemäß Ziff. 2 Abs. 2 (Verbotsgut).
(3) Die
Haftung von TRANSIMPEX ist auf den Schaden, maximal jedoch auf € 500,-- beschränkt; es sei
denn, TRANSIMPEX haftet aufgrund zwingender oder anderer gesetzlicher Vorschriften entsprechend den
Bestimmungen des Weltpostvertrages geringer oder höher.
(4) Ansprüche nach den Absätzen
1 und 3 wegen Verlustes sind ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von zwei
Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Paketes, einen Nachforschungsantrag gestellt hat
und seine Ansprüche angemeldet hat.
(5) Wenn das Paket bei Ablieferung unbeschädigt
ist, wird vermutet, dass ein etwaig beschädigter Inhalt bereits bei Übergabe zum Transport
beschädigt war oder, dass eine mangelhafte Verpackung die Schadensursache ist. Der Beweis des
Gegenteils obliegt dem Anspruchsteller.
(6) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach den
Bestimmungen des Weltpostvertrages, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für
den Schaden, der TRANSIMPEX oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß
Ziff. 3 oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß Ziff. 3 (5) entsteht. Der Absender
stellt insoweit TRANSIMPEX von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit dem nicht gesetzliche
zwingende Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.
6. Verjährung
Alle Ansprüche
im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf
des Tages, an dem die Pakete abgeliefert worden sind oder hätten abgeliefert werden müssen.
Die Ausschlussfrist gemäß Ziff. 5 Abs. 4 dieser AGB bleibt unberührt.
7.
Sonstige Regelungen
(1) Der Absender kann Ansprüche gegen TRANSIMPEX, ausgenommen
Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
(2) Der Absender kann gegen Ansprüche
von TRANSIMPEX mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufrechnen.
(3) TRANSIMPEX und ECL sind berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu
verarbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten
Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist sie ermächtigt,
Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen. TRANSIOMPEX und ECL
werden das Postgeheimnis und den Datenschutz gemäß den für sie geltenden
gesetzlichen Bestimmungen wahren.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für
Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Yerevan. Es gilt armenisches
Recht.
(5) Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG): TRANSIMPEX nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.
(6)
Sollten diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden, bleibt bei etwaigen Widersprüchen
die deutsche Fassung maßgeblich.
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